
Wie der Name schon sagt, wird hier etwas "abgegrenzt". Etwas das vom Bilanzstichtag aus gesehen in eine andere Rechnungsperiode übergreift, nennt man einen Rechnungsabgrenzungsposten. Beim passivischen Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um eine vom bilanzierendem Unternehmen vereinnahmte Zahlung, die in die kommende Rechnungsper...
Gefunden auf
https://boersenlexikon.faz.net/rap.htm

Wie der Name schon sagt, wird hier etwas 'abgegrenzt'. Etwas das vom Bilanzstichtag aus gesehen in eine andere Rechnungsperiode übergreift, nennt man einen Rechnungsabgrenzungsposten. Beim passivischen Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um eine vom bilanzierendem Unternehmen vereinnahmte Zahlung, die in die kommende Rechnungsper...
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